Die Informationsseite der ProV für Doktoranden und PhD-Studenten der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHoDocs).
Deine Doktorarbeit » mittendrin » Promotionsordnung Dr. med. vet.
Die vollständige Promotionsordnung für den Dr. med. vet. findet ihr hier. Falls diese Links nicht mehr funktionieren sollten (TiHo-Webseitenumstellung, neue Promotionsordnung...), so sollte stets die aktuellste auf den entsprechenden Seiten zu finden sein.
Wir haben die wichtigsten Paragraphen vereinfacht dargestellt und Beispiele und hilfreiche Links angeführt.
Die TiHo verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Veterinärmedizin = Doctor medicinae veterinariae = Dr. med. vet.
Um diesen Titel zu erlangen sind notwendig:
Promotion bedeutet eine wissenschaftliche Arbeit durchzuführen um am Ende den Titel Dr. med. vet. tragen zu dürfen.
Vorraussetzungen:
Abhalten von zwei Seminaren:
Die PromKom wird vom Senat eingesetzt.
Die aktuelle Besetzung findet man hier.
Ihre Aufgaben:
Infos und Unterlagen dazu gibt es auch hier.
Die Anzeige muss spätestens 1 Jahr vor Einreichen des Promotionsgesuches erfolgen.
Beispiel: Soll zum 1. August 2008 abgeben werden, muss die Anzeige am 1.August 2007 dem Promotionsbüro vorliegen.
Die Anzeige muss entsprechend der Anlage 1 der PromOrdnung gestaltet sein und folgende Punkte beinhalten:
CAVE: Bei externen Promotionen muss der kooperative Charakter dargelegt werden (siehe unten).
Tierschutzanzeige an den Tierschutzbeauftragten der TiHo. Bei Fragen direkt an ihn wenden. Er leitet die Anzeige an das LAVES weiter. Das entscheidet spätestens ob das Dissertationsvorhaben genehmigungspflichtig ist. Falls ja, muss an das LAVES ein genehmigungspflichtiger Tierschutzantrag gestellt werden.
Besonderheiten für Doktoranden aus dem Ausland siehe weiter unten.
Die Promotionstermine, also die Termine für die feierliche Promotion, werden vom Senat festgelegt. Diese finden weiterhin im Juni und Dezember jeden Jahres statt.
Durch die feierliche Übergabe der Promotionsurkunde ist das Tragen des Titels Dr. vet. met. erlaubt.
...wird nach Eingang des Promotionsgesuches eröffnet (bedeutet: Zuteilung der Zweitgutachter) und endet mit dem Rigorosum.
Kumulative Dissertation:
...gelten auch für kumulative Dissertation.
Aber auch hier sind die inhaltlichen und formellen Vorgaben für die Dissertation abzurufen.
Falls die Dissertation in englischer Sprache eingereicht werden soll, ist eine Begründung dafür und eine erweiterte Zusammenfassung in deutscher Sprache notwendig.
Bei groben Mängeln kann eine Verlängerung des Promotionsverfahrens um 2 Jahre gewährt werden.
Angenommen ist die Dissertation, wenn beide Gutachten mind. mit „genügend" beurteilt und eventuelle Einsprüche durch Dritte ausgeräumt wurden.
Falls ein Gutachten mit „ungenügend" beurteilt wurde, wird ein drittes Gutachten angefordert.
Summa cum laude = 1,0 = sehr gut mit Auszeichnung
Magna cum laude = 1,0 - 1,4 = sehr gut
Cum laude = 1,5-2,4 = gut
Rite = > 2,4 = genügend
Spätestens 1 Woche vor der feierlichen Promotion (=Urkundenverteilung) muss man entweder
in der Bibliothek abgeben
für Dateiformat und Datenträger siehe Merkblatt der Bibliothek.
Bei einer Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder bei einer Monographie müssen ebenfalls 40 Exemplare an die Bibliothek gehen.
Hat man sich noch nach der alten Promotionsordnung angemeldet, ist es möglich nach der neuen Promotionsordnung abzugeben , wenn er das auf einem zusätzlichen Blatt anfordert:
Beispiel.: Hiermit möchte ich nach § 22 der Promotionsordnung vom 01.12.05 meine Dissertation nach den Vorgaben der Neuen Promotionsordnung einreichen.
Unter der „kapitelweise Abfassung" der Dissertation versteht sich eine eingereichte Dissertation, die aus mindestens 2 zur Veröffentlichung vorbereiteten Manuskripten besteht. Diese Art der Abfassung ist nicht gleich zu setzten mit der kumulativen Form, sondern die jeweiligen Kapitel sollen gleichbedeutend sein mit Teilen der Dissertation, die zur Veröffentlichung vorbereitet sind.
Ziel ist es, dass diese zur Veröffentlichung vorbereiteten Manuskripte nach Abgabe der zu begutachtenden oder bereits begutachteten Dissertationsschrift schnellstmöglich zur Veröffentlichung eingereicht werden können.
Somit entfällt für die Doktoranden und den Supervisor/-in der erhebliche Zeitfaktor, der bei der kumulativen Form durch die Veröffentlichung der Manuskripte entsteht.
Die Autoren- bzw. Koautorenfrage bleibt jedoch hiervon unberührt.
Anmerkung: Die Option der Kapitelweisen Abfassung der Dissertation besteht auch in den beiden PhD-Programmen ZSN und "Veterinary Research & Animal Biology"
Quelle: öffentliches Protokoll der Sitzung der PhD-Kommission "Veterinary Research & Animal Biology" vom 31.3.09.