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Promotionsordnung

 


 

 

       


      

Zusammenfassung der Promotionsordnung
(Dr. med. vet.; 9. 1. 2007)

Die vollständige Promotionsordnung findet ihr hier.

Wir haben die wichtigsten Paragraphen vereinfacht dargestellt und Beispiele und hilfreiche Links angeführt.


§1 Allgemeines

  • Die TiHo verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Veterinärmedizin = Doctor medicinae veterinariae = Dr. med. vet.
  • Um diesen Titel zu erlangen sind notwendig:
      eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) und eine mündliche Prüfung (Rigorosum) oder
      die unwiderrufliche Aufgabe des Titels eines PhD´s und gleichzeitige Beantragung des Titels Dr. vet. med.
  • die Einschreibung ist Pflicht
    Unterlagen dazu gibt es im Studentensekretariat
    Semestergebühren müssen komplett bezahlt werden
    Studiengebühren müssen nicht entrichtet werden
    Doktoranden- Bescheinigung des Institutes ist beizulegen


§2 Zulassung zur Promotion

  • Promotion bedeutet eine wissenschaftliche Arbeit durchzuführen um am Ende den Titel Dr. med. vet. tragen zu dürfen
  • Vorraussetzungen:
      abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin
      Dissertationsanzeige spätestens 1 Jahr vor dem Promotionsgesuch (s. u.)
      Promotionsgesuch (s. u.)
      Teilnahme an einem Einführungskurs in Statistik
      Abhalten von zwei Seminaren:
          1: Literaturzusammenstellung und Konzept
          2: Resultate und Bewertung


§3 Promotionskomission

  • Die PromKom wird vom Senat eingesetzt.
  • Die aktuelle Besetzung findet man hier.
  • Sie besteht derzeit (WS 2007/08) aus
    Prof. Dr. Neumann (Vizepräsident für Forschung als Vorsitzender)
    Jun.-Prof.` in Dr. Grummer
    Prof. Dr. Baumgärtner
    Prof. Dr. Feige
    Prof. Dr. Schnieder
    Dr. Anna Rötting
    TÄ Maren Brockhan-Lüdemann (Doktorandin als beratende Stimme)
  • Ihre Aufgaben:
      erhält Dissertationsanzeige und Promotionsgesuch
      entscheidet über Zulassung zur Promotion
      teilt die Zweitgutachter zu
      bearbeitet Ausnahmen und Sonderregelungen


§4 Dissertationsanzeige

  • Infos und Unterlagen dazu gibt es auch hier.  
  • Die Anzeige muss spätestens 1 Jahr vor Einreichen des Promotionsgesuches erfolgen
    Beispiel: Soll zum 1. August 2008 abgeben werden, muss die Anzeige am 1.August 2007 dem Promotionsbüro vorliegen.
  • Die Anzeige muss entsprechend der Anlage 1 der PromOrdnung gestaltet sein und folgende Punkte beinhalten:
      Thema
      Zielsetzung
      geplante Untersuchungen
      zu erwartende wissenschaftliche Erkenntnisse
      Betreuungsperson (= Doktorvater bzw. –mutter) und Vorschlag eines möglichen Zweitgutachters
  • CAVE: Bei externen Promotionen muss der kooperative Charakter dargelegt werden (siehe unten).
  • Tierschutzanzeige an den Tierschutzbeauftragten der TiHo
    Bei Fragen direkt an ihn wenden. Er leitet die Anzeige an das LAVES weiter. Das entscheidet spätestens ob das Dissertationsvorhaben genehmigungspflichtig ist. Falls ja, muss an das LAVES ein genehmigungspflichtiger Tierschutzantrag gestellt werden.
    Hier der Link zum aktuellen Tierschutzbeauftragten
    .
  • Besonderheiten für Doktoranden aus dem Ausland siehe weiter unten


§5 Betreuung

  • muss mindestens durch einen Hochschullehrer erfolgen
  • Besonderheiten bei einer externen Dissertation (siehe unten)
  • Pflicht des Doktorvaters ist das Ausstellen eines Gutachtens über die Dissertation; dieses wird dem Promotionsgesuch beigefügt
  • wird das Betreuungsverhältnis aufgelöst, muss eine sofortige Mitteilung an den Präsidenten erfolgen


§6 Promotionsgesuch

  • WAS muss ich abgeben: nähere Infos dau gibt es hier.
  • an WEN: schriftlich an den Präsidenten gerichtet
  • WO: im Promotionsbüro abgeben
  • WANN: ganzjährig
  • Die Promotionstermine, also die Termine für die feierliche Promotion, werden vom Senat festgelegt. Diese finden weiterhin im Juni und Dezember jeden Jahres statt.
  • Durch die feierliche Übergabe der Promotionsurkunde  ist das Tragen des Titels Dr. vet. met. erlaubt.


§7 Promotionsverfahren

  • wird nach Eingang des Promotionsgesuches eröffnet (bedeutet: Zuteilung der Zweitgutachter) und endet mit dem Rigorosum


§8 Einzigartigkeit & kumulative Dissertation

  • Bei bereits publizierten Teilergebnissen muss auf diese gesondert auf einer Seite hingewiesen werden.
  • Kumulative Dissertation:
    mindestens
    zwei publizierte oder zum Druck angenommene Arbeiten, die in einem thematischen Zusammenhang stehen
    Wählt man die Möglichkeit eine kumulative Dissertation abzugeben, muss folgendes beachtet werden:

      international anerkanntes Wissenschaftsjournal mit Gutachtersystem (Peer Review)
      Doktorand/-in muss Erstautor sein
      bei einer Gemeinschaftsdoktorarbeit muss der selbständige Anteil des/der Doktorand/-in dargelegt werden
      Einleitung
      ausführliche Zusammenfassung aller Ergebnisse
      übergreifende Diskussion


§9 Formelle Anforderungen

  • gelten auch für kumulative Dissertation
  • Titelblatt gemäß Anlage 4a, 4b der PromOrdnung
  • Umschlagseite gemäß Anlage 4a der PromOrdnung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Schrifttumsverzeichnis 
  • Zusammenfassung in Deutsch und in Englisch
  • Merkblatt der Bibliothek beachten
    Aber auch hier sind die inhaltlichen und formellen Vorgaben für die Dissertation abzurufen.
  • Falls die Dissertation in englischer Sprache eingereicht werden soll, ist eine Begründung dafür und eine erweiterte Zusammenfassung in deutscher Sprache notwendig.


§10 Gutachter und Gutachten

  • Erstgutachter ist der Doktorvater oder die Doktormutter.
  • Gutachten des Erstgutachters wird dem Promotionsgesuch beigelegt.
  • Zweitgutachter muss schon in der Dissertationsanzeige vorgeschlagen werden.
  • Zweitgutachter wird letztendlich durch die Promotionskommission zugeteilt.
  • Zweitgutachter soll innerhalb 4 Wochen nach der Zuteilung ein Gutachten abgeben.
  • Gleichzeitig haben nach Abgabe der Promotion andere Hochschullehrer 10 Tage Zeit Einsicht zu nehmen und evtl. Einspruch einzulegen (kommt so gut wie nie vor).
  • der Doktorvater und der Zweitgutachter beurteilen in ihrem Gutachten die Dissertation mit 
    „sehr gut“                  = 1
    „gut“
                             = 2
    „genügend“                = 3
    „nicht genügend“
            = 4
  • Bei groben Mängeln kann eine Verlängerung des Promotionsverfahrens um 2 Jahre gewährt werden.
  • Angenommen ist die Dissertation, wenn beide Gutachten mind. mit „genügend“ beurteilt und eventuelle Einsprüche durch Dritte ausgeräumt wurden.
  • Falls ein Gutachten mit „ungenügend“ beurteilt wurde, wird ein drittes Gutachten angefordert.


§11 Mündliche Prüfung

= Rigorosum

  • nur wenn Dissertation angenommen wurde
  • Prüfer sind 2 Hochschullehrer oder habilitierte Mitarbeiter (im Normalfall die beiden Gutachter)
  • Laut neuer Promotionsordnung bestimmt der Präsident den Termin für das Rigorosum.
    Praktisch läuft das so ab: Die beiden Gutachter vereinbaren einen Termin, der an das Promotionsbüro weitergegeben wird. Das Promotionsbüro schickt dann die offizielle Einladung zum Rigorosum an den Doktoranden. (Auf dieser Einladung stehen auch alle wichtigen Informationen zum weiteren Ablauf, z.B. Promotionsfeier und Druck).
  • Die abgeprüften Themen betreffen vorrangig das Dissertationsthema. Nach der alten Promotionsordnung sind jedoch auch Themen aus den Fachgebieten der Prüfenden eingeschlossen.
  • Die Beurteilung erfolgt nach dem in §10 genannten Schema.


§12 Gesamtbeurteilung

  • Summa cum laude                     = 1,0                       = sehr gut mit Auszeichnung
  • Magna cum laude                       = 1,0 - 1,4               = sehr gut
  • Cum laude                                 = 1,5-2,4                 = gut
  • Rite                                           = > 2,4                   = genügend


§13 Veröffentlichung

  • Spätestens 1 Woche vor der feierlichen Promotion (=Urkundenverteilung) muss man entweder
             40 gedruckte Exemplare in Größe DIN A5 oder
            1 digitales Exemplar und 5 Exemplare in Papierform
    in der Bibliothek abgeben
  • für Dateiformat und Datenträger siehe hier.
  • Bei einer Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder bei einer Monographie müssen ebenfalls 40 Exemplare an die Bibliothek gehen.


§14 Promotionsurkunde und Promotionszeugnis

  • Werden an der TiHo zweimal jährlich vergeben (Juni & Dezember).
  • Beides wird auf den Tag des Rigorosums datiert.
  • Die Gesamtnote aus Dissertation und Rigorosum wird durch das Promotionszeugnis bekannt gegeben.
  • Von dem Tag der Übergabe an darf der Doktorgrad rechtlich geführt werden.


§17 Ph.D.-Grad

  • Führt man den Grad eines PhD hat man keine gleichzeitige Berechtigung den Grad eines Doktors der Veterinärmedizin zu führen.
  • Der Titel Dr. med. vet. kann beantragt werden, wenn man gleichzeitig den Titel PhD unwiderruflich aufgibt.


§22 Übergangsregelung

  • Hat man sich noch nach der alten Promotionsordnung angemeldet, ist es möglich nach der neuen Promotionsordnung abzugeben , wenn er das auf einem zusätzlichen Blatt anfordert:
    Beispiel.: Hiermit möchte ich nach § 22 der Promotionsordnung vom 01.12.05 meine Dissertation nach den Vorgaben der Neuen Promotionsordnung einreichen.

  


FAQ: Abfassung der Dissertation "kapitelweise"

Unter der „kapitelweise Abfassung“ der Dissertation versteht sich eine eingereichte Dissertation, die aus mindestens 2 zur Veröffentlichung vorbereiteten Manuskripten besteht. Diese Art der Abfassung ist nicht gleich zu setzten mit der kumulativen Form, sondern die jeweiligen Kapitel sollen gleichbedeutend sein mit Teilen der Dissertation, die zur Veröffentlichung vorbereitet sind.

Ziel ist es, dass diese zur Veröffentlichung vorbereiteten Manuskripte nach Abgabe der zu begutachtenden oder bereits begutachteten Dissertationsschrift schnellstmöglich zur Veröffentlichung eingereicht werden können.

Somit entfällt für die Doktoranden und den Supervisor/-in der erhebliche Zeitfaktor, der bei der kumulativen Form durch die Veröffentlichung der Manuskripte entsteht.

Die Autoren- bzw. Koautorenfrage bleibt jedoch hiervon unberührt.

 

Anmerkung: Die Option der Kapitelweisen Abfassung der Dissertation besteht auch in den beiden PhD-Programmen ZSN und "Veterinary Research & Animal Biology"
Quelle: öffentliches Protokoll der Sitzung der PhD-Kommission "Veterinary Research & Animal Biology" vom 31.3.09