|
Zusammenfassung
der Promotionsordnung (Dr.
med. vet.; 9. 1. 2007)
Die
vollständige Promotionsordnung findet ihr hier.
Wir haben die wichtigsten Paragraphen vereinfacht dargestellt
und Beispiele und
hilfreiche Links angeführt.
§1 Allgemeines
-
Die TiHo verleiht den Grad
einer Doktorin oder eines Doktors der Veterinärmedizin = Doctor medicinae veterinariae = Dr. med. vet.
- Um
diesen Titel zu erlangen sind notwendig:
→
eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation)
und eine mündliche Prüfung (Rigorosum)
oder →
die unwiderrufliche Aufgabe des Titels eines PhD´s und gleichzeitige
Beantragung des Titels Dr. vet. med.
- die
Einschreibung ist Pflicht
Unterlagen dazu gibt es im
Studentensekretariat Semestergebühren müssen komplett
bezahlt werden Studiengebühren müssen nicht
entrichtet werden Doktoranden- Bescheinigung des Institutes ist beizulegen
§2 Zulassung zur Promotion
- Promotion bedeutet eine
wissenschaftliche Arbeit durchzuführen um am Ende den Titel Dr. med. vet.
tragen zu dürfen
- Vorraussetzungen:
→
abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin →
Dissertationsanzeige spätestens 1
Jahr vor dem Promotionsgesuch (s. u.) →
Promotionsgesuch (s. u.) →
Teilnahme an einem Einführungskurs in Statistik → Abhalten von zwei Seminaren: 1:
Literaturzusammenstellung und Konzept 2:
Resultate und Bewertung
- Die PromKom wird vom Senat eingesetzt.
-
Die aktuelle Besetzung findet man hier.
- Sie besteht derzeit (WS 2007/08) aus
→
Prof. Dr. Neumann (Vizepräsident für
Forschung als Vorsitzender) →
Jun.-Prof.`
in Dr. Grummer →
Prof. Dr. Baumgärtner →
Prof. Dr. Feige
→
Prof. Dr. Schnieder → Dr. Anna Rötting →
TÄ Maren
Brockhan-Lüdemann (Doktorandin als
beratende Stimme)
- Ihre Aufgaben:
→
erhält Dissertationsanzeige und Promotionsgesuch →
entscheidet über Zulassung zur Promotion →
teilt die Zweitgutachter zu →
bearbeitet Ausnahmen und Sonderregelungen
- Infos
und Unterlagen dazu gibt es auch hier.
- Die
Anzeige muss spätestens 1 Jahr vor
Einreichen des Promotionsgesuches erfolgen
Beispiel: Soll zum 1. August 2008 abgeben
werden, muss die Anzeige am 1.August 2007 dem Promotionsbüro vorliegen.
- Die Anzeige muss entsprechend
der Anlage 1 der PromOrdnung gestaltet sein und folgende Punkte beinhalten:
→ Thema → Zielsetzung → geplante
Untersuchungen → zu erwartende
wissenschaftliche Erkenntnisse →
Betreuungsperson (=
Doktorvater bzw. –mutter) und Vorschlag eines
möglichen Zweitgutachters
- CAVE: Bei externen Promotionen muss der kooperative Charakter dargelegt
werden (siehe unten).
- Tierschutzanzeige
an den Tierschutzbeauftragten der TiHo
Bei Fragen direkt an ihn wenden. Er leitet
die Anzeige an das LAVES weiter. Das entscheidet spätestens ob das Dissertationsvorhaben
genehmigungspflichtig ist. Falls ja, muss an das LAVES ein
genehmigungspflichtiger Tierschutzantrag gestellt werden. Hier der Link zum aktuellen Tierschutzbeauftragten.
- Besonderheiten für
Doktoranden aus dem Ausland siehe weiter unten

- muss
mindestens durch einen Hochschullehrer
erfolgen
- Besonderheiten
bei einer externen Dissertation (siehe unten)
- Pflicht
des Doktorvaters ist das Ausstellen eines Gutachtens
über die Dissertation; dieses wird dem Promotionsgesuch beigefügt
- wird das Betreuungsverhältnis
aufgelöst, muss eine sofortige Mitteilung an den Präsidenten erfolgen
- WAS muss ich abgeben:
nähere Infos dau gibt es hier.
- an WEN: schriftlich an den
Präsidenten gerichtet
- WO: im Promotionsbüro
abgeben
- WANN: ganzjährig
- Die Promotionstermine, also die
Termine für die feierliche Promotion, werden vom Senat festgelegt. Diese finden weiterhin im Juni und Dezember
jeden Jahres statt.
- Durch die feierliche Übergabe der Promotionsurkunde ist das Tragen des Titels Dr. vet. met.
erlaubt.
- wird nach Eingang
des Promotionsgesuches eröffnet (bedeutet:
Zuteilung der Zweitgutachter) und endet mit dem Rigorosum
§8 Einzigartigkeit
& kumulative Dissertation
- Bei bereits publizierten Teilergebnissen muss
auf diese gesondert auf einer Seite hingewiesen
werden.
- Kumulative Dissertation:
mindestens zwei publizierte oder zum Druck angenommene Arbeiten, die in einem thematischen Zusammenhang stehen Wählt
man die Möglichkeit eine kumulative Dissertation abzugeben,
muss folgendes beachtet werden: →
international anerkanntes
Wissenschaftsjournal mit Gutachtersystem (Peer Review) → Doktorand/-in muss Erstautor sein → bei einer Gemeinschaftsdoktorarbeit muss der selbständige Anteil des/der
Doktorand/-in dargelegt werden → Einleitung → ausführliche Zusammenfassung aller Ergebnisse → übergreifende Diskussion
§9 Formelle
Anforderungen
- gelten auch für kumulative
Dissertation
- Titelblatt
gemäß Anlage 4a, 4b der PromOrdnung
- Umschlagseite
gemäß Anlage 4a der PromOrdnung
- Inhaltsverzeichnis
- Schrifttumsverzeichnis
- Zusammenfassung in Deutsch und in Englisch
- Merkblatt der Bibliothek beachten
Aber auch hier
sind die inhaltlichen und formellen
Vorgaben für die Dissertation abzurufen.
- Falls die Dissertation in englischer Sprache eingereicht werden
soll, ist eine Begründung dafür und eine erweiterte Zusammenfassung in
deutscher Sprache notwendig.

§10 Gutachter und Gutachten
- Erstgutachter ist der Doktorvater oder die Doktormutter.
- Gutachten des Erstgutachters wird dem Promotionsgesuch beigelegt.
- Zweitgutachter muss schon in der Dissertationsanzeige vorgeschlagen
werden.
- Zweitgutachter wird letztendlich
durch die Promotionskommission zugeteilt.
- Zweitgutachter soll innerhalb 4
Wochen nach der Zuteilung ein Gutachten abgeben.
- Gleichzeitig haben nach Abgabe
der Promotion andere Hochschullehrer 10 Tage Zeit Einsicht zu nehmen und evtl.
Einspruch einzulegen (kommt so gut wie
nie vor).
- der Doktorvater
und der Zweitgutachter beurteilen in ihrem Gutachten die Dissertation mit
„sehr
gut“ = 1 „gut“ =
2 „genügend“ = 3 „nicht
genügend“ = 4
- Bei groben Mängeln kann eine
Verlängerung des Promotionsverfahrens um 2 Jahre gewährt werden.
- Angenommen ist die Dissertation,
wenn beide Gutachten mind.
mit „genügend“ beurteilt und eventuelle Einsprüche durch Dritte ausgeräumt
wurden.
- Falls ein Gutachten mit
„ungenügend“ beurteilt wurde, wird ein drittes Gutachten angefordert.
§11 Mündliche Prüfung =
Rigorosum
- nur wenn Dissertation angenommen wurde
- Prüfer sind 2 Hochschullehrer
oder habilitierte Mitarbeiter (im Normalfall die beiden Gutachter)
- Laut neuer Promotionsordnung bestimmt der Präsident
den Termin für das Rigorosum.
Praktisch
läuft das so ab: Die beiden Gutachter vereinbaren einen Termin, der an das
Promotionsbüro weitergegeben wird. Das Promotionsbüro schickt dann die
offizielle Einladung zum Rigorosum
an den Doktoranden. (Auf dieser Einladung stehen auch alle wichtigen
Informationen zum weiteren Ablauf, z.B. Promotionsfeier und Druck).
- Die abgeprüften Themen betreffen vorrangig das Dissertationsthema. Nach der alten
Promotionsordnung sind jedoch auch Themen aus den Fachgebieten der Prüfenden
eingeschlossen.
- Die Beurteilung erfolgt nach dem in §10
genannten Schema.
- Summa cum laude =
1,0 = sehr gut mit
Auszeichnung
- Magna cum laude =
1,0 - 1,4 = sehr gut
- Cum laude =
1,5-2,4 = gut
- Rite =
> 2,4 = genügend
- Spätestens 1 Woche vor der feierlichen Promotion
(=Urkundenverteilung) muss man entweder
→ 40
gedruckte Exemplare in Größe DIN A5 oder → 1
digitales Exemplar und 5 Exemplare in Papierform in der Bibliothek abgeben
- für
Dateiformat und Datenträger siehe hier.
- Bei
einer Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder bei einer Monographie müssen ebenfalls
40 Exemplare an die Bibliothek gehen.
§14 Promotionsurkunde und
Promotionszeugnis
- Werden
an der TiHo zweimal jährlich vergeben (Juni & Dezember).
- Beides
wird auf den Tag des Rigorosums datiert.
- Die
Gesamtnote aus Dissertation und Rigorosum wird durch das Promotionszeugnis
bekannt gegeben.
- Von
dem Tag der Übergabe an darf der Doktorgrad rechtlich geführt werden.
- Führt
man den Grad eines PhD hat man keine gleichzeitige Berechtigung den Grad eines
Doktors der Veterinärmedizin zu führen.
- Der
Titel Dr. med. vet. kann beantragt werden, wenn man gleichzeitig den Titel PhD
unwiderruflich aufgibt.
§22 Übergangsregelung
- Hat man sich
noch nach der alten Promotionsordnung angemeldet, ist es möglich nach der neuen
Promotionsordnung abzugeben , wenn er das auf einem zusätzlichen Blatt anfordert:
Beispiel.: Hiermit
möchte ich nach § 22 der Promotionsordnung vom 01.12.05 meine Dissertation nach
den Vorgaben der Neuen Promotionsordnung einreichen.

FAQ:
Abfassung der Dissertation "kapitelweise"
Unter der „kapitelweise Abfassung“ der Dissertation versteht
sich eine eingereichte Dissertation, die aus mindestens 2 zur Veröffentlichung
vorbereiteten Manuskripten besteht. Diese Art der Abfassung ist nicht gleich zu
setzten mit der kumulativen Form, sondern die jeweiligen Kapitel sollen
gleichbedeutend sein mit Teilen der Dissertation, die zur Veröffentlichung
vorbereitet sind.
Ziel ist es, dass diese zur Veröffentlichung vorbereiteten Manuskripte
nach Abgabe der zu begutachtenden oder bereits begutachteten Dissertationsschrift
schnellstmöglich zur Veröffentlichung eingereicht werden können.
Somit entfällt für die Doktoranden und den Supervisor/-in der
erhebliche Zeitfaktor, der bei der kumulativen Form durch die Veröffentlichung
der Manuskripte entsteht.
Die Autoren- bzw. Koautorenfrage bleibt jedoch hiervon
unberührt.
Anmerkung:
Die Option der Kapitelweisen Abfassung der Dissertation besteht
auch in den beiden PhD-Programmen ZSN und "Veterinary Research
& Animal Biology" Quelle: öffentliches
Protokoll der Sitzung der PhD-Kommission "Veterinary Research
& Animal Biology" vom 31.3.09

|