Die Informationsseite der ProV für Doktoranden und PhD-Studenten der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHoDocs).
Deine Doktorarbeit » zu Beginn » Übergangszeit vom Studium zur Dissertation
Einen guten Überblick über die Möglichkeiten, die man nach dem Abschluss des Studiums hat, und die Verpflichtungen, die auf einen zukommen, gibt die Tierärztekammer Hessen in einem pdf-Dokument.
Doktoranden müssen für die gesamte Zeit ihrer Doktorarbeit eingeschrieben sein. Natürlich ist auch der Semesterbeitrag zu entrichten (Verwaltungsgebühr, Studentenwerk, Semesterticket, KEINE Studiengebühr). Diese Regelung gilt bis zum Abschluss des Promotionsverfahrens, sprich man muss bis zur feierlichen Promotion eingeschrieben sein, sonst gibt es keinen Titel ...
Rückmeldeunterlagen gibt es wie immer im Studentensekretariat und die aktuelle Rückmeldefrist findet Ihr z.B. in unserem Terminkalender.
So, ihr habt es endlich geschafft: Die letzte Prüfung liegt hinter euch und ihr dürft euch nun Tierarzt/Tierärztin nennen ... aber nur fast! Denn um den Beruf des Tierarztes ausüben zu dürfen, müsst ihr zuerst eure Approbation beantragen. (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten )
Die Verwaltung der TiHo hat ein Merkblatt zusammengestellt, auf dem man alle wichtigen Details aufgelistet findet, die man zur Beantragung der Approbation braucht:
Merkblatt zur Beantragung der Approbation
Ähnliches steht auch auf der Internetseite der Tierärztekammer Niedersachsen: www.tknds.de unter Approbationen.
Nachdem ihr eure Approbation zugeschickt bekommen (oder abgeholt) habt, müsst ihr euch bei der Tierärztekammer anmelden. Genaueres steht in den Informationsschreiben, die ihr mit eurer Approbation zugeschickt bzw. ausgehändigt bekommt.
Ihr müsst bei der Tierärztekammer des Bundeslandes Mitglied werden, in dem ihr arbeitet. Bei der Tierärztekammer Niedersachsen ist das erste Jahr Mitgliedschaft kostenfrei. Ab dem zweiten Mitgliedsjahr richten sich die zu zahlenden Beiträge nach dem Einkommen. Näheres hierzu auf der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen: www.tksnds.de unter Kammerbeitrag.
Wenn ihr möchtet (müsst ihr aber nicht) könnt ihr auch einen Tierarztausweis beantragen. Der Vorteil ist, dass ihr euch überall als Tierärzt/in ausweisen könnt, ohne jedes Mal eure Approbationsurkunde dabei haben zu müssen. So könnt ihr mit dem Tierarztausweis beispielsweise in der Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente kaufen.
Infos, wie ihr einen Tierarztausweis beantragt, findet ihr ebenfalls auf der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen: www.tksnds.de unter Tierarztausweis.